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 - Der Lisdorfer Berg- hier noch ländliche Idylle...
 - ...dort verläuft bereits die B 269 neu
Der Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis hatte 2010 wenig Weitsicht gezeigt, als er den Entschluss fasste, den ökologischen Gesamtausgleich für das geplante, 166 ha große Industriegebiet auf dem Lisdorfer Berg nur innerhalb der Stadtgrenzen von Saarlouis umzusetzen. Die Stadt hätte so zwar eine ganze Menge Bäume, Hecken und Sträucher anpflanzen können, aber eben alles nur auf kleinen innerstädtischen Parzellen, die niemals die Funktion großflächiger, im Zuge der Erschließung des Lisdorfer Bergs verloren gehender Biotope und Lebensräume - nicht nur für Brut- und Zugvögel - hätten ersetzen können. Mit diesem Beschluss brachte der Rat das mit der Ausgleichsplanung beauftragte Planungsbüro in ein Dilemma, das ihm jegliche Gestaltungsmöglichkeit entzog, einen sinnvollen funktionalen Ausgleich, wie ihn die EU-Gesetzgebung fordert, zu erreichen. Weitere Planungsfehler und Ungereimtheiten brachte ein vom NABU beauftragtes Gutachten an den Tag, und so konnten wir ein fundiertes Szenario als Vorbereitung für eine Normenkontrollklage vorlegen. Zu dieser Klage kam es nicht, da der Stadtrat daraufhin seinen Beschluss kippte und den Ausgleich auch außerhalb der Stadtgrenzen akzeptierte . So kann nun der funktionale Ausgleich im Sinne unserer Forderungen auf geeigneten größeren Flächen (10 bis 28 ha) diverser Nachbargemeinden westlich von Saarlouis stattfinden, verbleibende Teile des ökologischen Ausgleichs auf Ökopunktebasis aber auch im Eingriffsbereich und darüber hinaus im Stadtgebiet von Saarlouis erfolgen. Viele der Ausgleichsflächen sind dem NABU bereits als entwicklungsfähige Ausgangsbiotope bekannt.
Wir wollen den ökologischen Aufwertungsprozess auf den Flächen des Saargaus zwischen Überherrn und Gerlfangen in den nächsten Jahren begleiten. Zu diesen Flächen zählen sehr interessante und unterschiedlich strukturierte Lebensräume: - Ein Muschelkalksteinbruch
- Überalterte Streuobstwiesen mit hohem Totholzanteil und hohlen Stämmen
- Bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die nun zu Wiese und Weideland ohne Pestizide, Herbizide und Düngemittel umgebaut werden
- Magere Äcker auf Muschelkalkböden, die mit zahlreichen Lesesteinhaufen und Solitärbäumen gezielt für gefährdete Tier- und Pflanzenarten attraktiv gemacht werden.
Darüber hinaus werden neue Flachwasserzonen und Kleingewässer den Wert der neuen Lebensräume steigern helfen. Brache- und Ackerrandstreifen mit Feldlerchenbrutfenstern sind ebenfalls Bestandteil der Planung; sogar die komplette Umgestaltung eines ehemaligen Tiergeheges in einen vernässten Erlenbruchwald mit Bachaue.
Im Herbst 2013 wollen wir ein erstes Resümee der Entwicklung dieser Flächen ziehen. Seien Sie also alle mit uns gespannt, wie es weiter geht. Details können Sie gerne bei mir erfragen.
Ulrich Leyhe
Die NABU-Gruppe Saarlouis bemüht sich nun schon seit etwa 6 Jahren darum, dass der Modellflugbetrieb im EU-Vogelschutzgebiet Rehlingen-Oberesch auf dem Saargau, den seinerzeit Umweltminister Mörsdorf auf 5 Jahre bis März 2011 befristet genehmigt hatte, eingestellt wird.
Durch den Motorenlärm der Fluggeräte, die optischen Störungen, die sie auslösen, den Pkw-Verkehr zum Gelände, die Präsenz der Menschen und die dort stattfindenden Veranstaltungen werden brütende und rastende Vogelarten, die nach EU-Vorgabe Schutzstatus genießen, erheblich gestört.
Die Hobby-Modellflieger, die in allen bisherigen Gesprächen keine ernsthafte Bereitschaft zeigten, sich nach einer anderen Flugfläche umzusehen, und auch die Fusion mit einem in der Nähe zugelassenen Modellflugclub ablehnten, forderten nun gegen das mittlerweile durch das Wirtschaftsministerium - auch auf Anraten des Umweltministeriums - ausgesprochene Flugverbot ein Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch am 26. April 2012, dass der Flugbetrieb in der angestrebten Form verboten bleibt. Nach einer in Saarlouis sehr explizit durchgeführten Gerichtsverhandlung folgte das Gericht letztlich den Argumenten des Artenschutzes und des geladenen Gutachters und wies die Berufungsklage des Modellflugclubs ab.
Da aber der so genannte Wildflug, von dem ebenfalls erhebliche Störungen für die Tierwelt ausgehen, bislang noch praktiziert werden darf, strebt der NABU auf dem Verordnungswege an, dass auch diese Form des Modellflugbetriebs im EU-Vogelschutzgebiet zukünftig untersagt wird.
Hintergrund der Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes ist, dass ein solches Schutzgebiet immer auch ein sich in der dynamischen Entwicklung befindlicher Lebensraum ist, der über Jahrzehnte zur vollen Entfaltung gebracht werden soll und muss. Das bedeutet, dass alle sich im FFH -Vogelschutzgebiet Nordgau befindlichen Freiflächen auch in Zukunft immer auch auf ihren Schutz - und Erhaltungszustand hin zu bewerten sind. Es greift damit das so genannte EU-Verschlechterungsgebot, das beinhaltet, dass diese Flächen einer permanenten Aufwertungsstrategie und Methodik unterliegen und Veränderungen nur genehmigungsfähig sind, wenn der Gesamtstatus nicht negativ beeinflusst wird.
Dazu kann auf Sicht zum Beispiel auch eine ökologisch verträglichere Landwirtschaft, zum Beispiel mit geringerem Pestizideinsatz, gehören, oder ein gezielter Flächenankauf zwecks Verbesserung der Schutzbedingungen bis hin zu Flächenstilllegungen in Abstimmung mit der Landwirtschaft. Hierzu ist das Saarländische Umweltministerium gegenüber der EU verpflichtet, um im gegenteiligen Fall den auf der Fläche liegenden Schutzstatus nicht einzubüßen. Eine Verschlechterung kann dessen Entzug zur Folge haben.
Dass sich dies nicht mit den Freizeitaktivitäten eines Modelflugvereins verträgt, ist nahe liegend. Auch dass die Mitglieder des Vereins die zu schützenden seltenen Arten nicht bestimmen können, wie sich häufig herausstellt, ist verständlich.
Der NABU wünscht sich, dass das EU- Vogelschutzgebiet in der als Nordgau bekannten Region, das unmittelbar an und parallel zur französischen Staatsgrenze verläuft und sich zum nahen Lothringen immer noch durch eine ökologische Hochwertigkeit auszeichnet,auch in Zukunft dem Artenschutz vorbehalten bleibt.
 - Ein eleganter Vogel: Der Kormoran im Flug. Foto: Georg Groß (Klick ins Bild zum Vergrößern)
Eine Betrachtung aus der Sicht des Artenschutzes von Ulrich Leyhe
Seit Jahrtausenden in Deutschland heimisch
Bevor der Kormoran in Deutschland ausgerottet wurde, lebte und brütete er seit rund 12.000 Jahren an vielen Küsten, Flüssen und Seen in Mitteleuropa.
Aktuelle Bestandsschätzungen gehen in Deutschland nur noch von einem Brutbestand von etwa 10.000 Paaren aus. Hiervon brüten etwa 80 % an den Küsten der Nord - und Ostsee, da sie im Inland nur noch sehr wenige ungestörte Brutstandorte vorfinden. Europaweit liegt der Brutbestand bei etwa 150.000 Paaren.
Die historischen Gründe für die Kormoran-Verfolgung gelten heute nicht mehr
Die zunehmende Bevölkerungsdichte machte den Kormoran für uns Menschen im Laufe der Jahrhunderte zu einem Nahrungskonkurrenten. Mit der Erfindung der Schusswaffe konnte er, nicht zuletzt aufgrund seiner Vorliebe, in Kolonien zu brüten, in Mitteleuropa auch nahezu ausgerottet werden. In schweren Zeiten, geprägt von Kriegen, Seuchen, Hungersnöten und Missernten, konnte es sich die Menschheit in vielen Regionen nicht erlauben, Nahrungskonkurrenten zu dulden, was aber nicht nur für den Kormoran, sondern auch für Fischotter, Bär, Wolf oder Luchs galt.
Durch das Reichsnaturschutzgesetz wurde er 1935 erstmals als geschützte Art genannt, und erst in den 1950er Jahren wurde die Brutkolonie Niederhof östlich Stralsund zum Ausgangspunkt der Wiederbesiedlung an der Ostseeküste. Mit dem zunehmenden Verständnis für den Schutz und Erhalt unserer heimischen Tierwelt, vor allem aber dem Jagdverbot stiegen auch seine Bestände in Deutschland wieder an.
Angler und Fischer denken immer noch in überkommenen Feindbildern
Aber nach diesen Fakten fragen unsere Hobbyangler und Sportfischer nicht. Ihr Augenmerk gilt einzig und allein den Fischbeständen in „ihren“ stehenden oder fließenden Gewässern, und diese Fische gehören nun mal ihnen, weil sie sie oftmals teuer bezahlt und aufwändig eingesetzt haben. Kommt ihnen die Natur in Form der Kormorane in die Quere, verstehen sie keinen Spaß. Da die kanalisierte Saar und erst recht die vielen Angelteiche aber ganz bewusst in einem extrem unnatürlichen Zustand erbaut und gehalten werden, erschloss der Mensch dem Fisch fressenden Kormoran damit eine leichte Möglichkeit, an Nahrung zu gelangen: Indem Angelgewässer mit einer zu hohen Fischdichte überfrachtet werden, keine überhängenden Wurzelteller und kein schwimmendes Totholz als Versteckmöglichkeit für die Fische geduldet werden, keine Schilf - oder Röhrichtbestände zugelassen werden und erst recht keine Schwimmalgen, weil sich darin Angelschnüre verfangen könnten, werden die Fische dem Kormoran sozusagen auf dem Silbertablett präsentiert.
Statt aber den bedrohten Äschen in den Flussläufen Gewässerböden zu schaffen, auf denen sie erfolgreich ablaichen können, werden die Fließgewässer zunehmend eingeengt und die Flüsse damit schneller gemacht, um sie hochwassersicher zu machen. Der Schuldige für den Rückgang der Äsche zum Beispiel in der saarländischen Prims ist dann aber immer schnell gefunden, nämlich der Kormoran.
Mit dem geschickten Ausnutzen des Artenschutzgedankens innerhalb der Angelverbände, also bei den Hobbyfischern, bei denen man mit Fischen bekanntlich nicht so zimperlich umgeht, ließ sich nun plötzlich auch vortrefflich der Tierschutzgedanke der Öffentlichkeit vermitteln, denn gefährdete Arten gibt es schließlich auch unter den Fischen. Damit darf sich diese organisierte Sportart, innerhalb der immer noch das Massen-Wettfischen nach Gewicht, das mit Pokalen und Trophäen belohnt wird, oder auch das Zurückwerfen verletzter und unbrauchbarer Fische gang und gäbe ist, als ein Naturschutztreibender Verband bezeichnen.
Es geht auch anders
Natürliche gut strukturierte Gewässer im Gegensatz zu künstlichen und damit naturfern gehaltenen Gewässern entzweien letztlich die Interessen von Angelsport und Tierschutz. Der Konsens kann aber nur in einem gebenden und einem nehmenden Kompromiss liegen. Dies setzt die Duldung der Tierart Kormoran voraus.
Angelweiher können auch naturnah gestaltet werden, so dass Kormorane weniger „Schaden“ anrichten. Hier könnte der NABU beraten – wenn die Angler dies wollten! Aber leider beherrscht der Teil der Angler in Deutschland die hysterisch und unsachlich geführte Diskussion, der ein kompromissloses Vorgehen gegen den Kormoran fordert. Ihnen gelingt es, die Politik so zu beeinflussen, dass sie in vielen Regionen inzwischen großflächigen Abschuss und Zerstörung der Nistplätze genehmigt. Die Naturschutzverbände, die in der Regel im Kampf um den Erhalt der Restnatur über die stumpferen Waffen verfügen, müssen diesem Treiben tatenlos zusehen.
Trauriges Fazit: Freuen wir uns über jedes Jahr, in dem wir im Saarland noch Kormorane beobachten können.
 - Foto (und Frosch) von Wega Kling
Ein Aufruf an alle Feinschmecker von Elisabeth Frank-Schneider
Dieser saloppe Appell bekommt eine lebensrettende Bedeutung, wenn man ihn wörtlich nimmt. Denn wären Sie ein Frosch, könnte es unvermittelt passieren, dass Handlanger sogenannter Gourmets Sie einfingen und um gut die Hälfte Ihrer Körperlänge kürzen würden. Da es sich bei einem solch kleinen Tier nicht lohnt, es vorher zu töten oder auch nur zu betäuben, kämen Sie sehr wahrscheinlich bei vollem Bewusstsein in den Genuss der Amputation Ihrer beiden Beine.
Keine schöne Vorstellung? Das finden wir auch. Und lange Zeit hat es so ausgesehen, als seien viele zivilisierte Menschen ebenfalls dieser Meinung, denn Froschschenkel waren von fast allen deutschen Speisekarten verschwunden. Aber seit ein, zwei Jahren findet man das halbe oder ganze Dutzend als teures Vorspeisenhäppchen immer öfter in den Karten auch saarländischer Restaurants.
Das muss doch nicht sein! Statt der Hors d'oeuvres aus Fleischfetzelchen an dünnen Froschknöchelchen schlagen wir hier einige Alternativrezepte vor, die mindestens genauso exklusiv sind: Wie wäre es mit frittierten Einweckglas-Gummis an Aioli? Oder in Streifen geschnittene Leder-Handtasche, langsam in Kräuterbutter gegart? Oder greifen Sie doch einfach zu den so genannten "falschen Froschschenkeln" aus Geschnetzeltem von überzüchteter Industriepute, in Knoblauch-Sahnesoße geschmort. Die Pute hatte vielleicht immerhin einen gnädigeren Tod als die Frösche, die landauf, landab neuerdings wieder verspeist werden. Wie das Leben der Pute vor der Froschschenkel-Ersatz-Karriere ausgesehen hat, ist eine andere Geschichte. Was in der Massentierhaltung und auf den Schlachthöfen passiert, ist sehr selten tiergerecht - wenn man das Wort hier überhaupt benutzen kann.
Uns bleibt letztlich nur, an Ihr Verantwortungsgefühl zu appellieren. Wir finden: Man sollte sich schon fragen, wie das Stück Fleisch, das man auf seinem Teller findet, erzeugt wurde. Egal, von welchem Tier es kommt.
Werden Sie aktiv:
Informieren Sie sich, wo Froschschenkel angeboten werden (z. B. auf der Webseite www.speisekarte24.de, Auswahl der Region, im Feld "Gericht" "Froschschenkel" eingeben). Meiden Sie diese Lokale, oder noch besser, bitten Sie den Inhaber, diese Art "Spezialität" von der Speisekarte zu streichen.

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